Impressum

ChronoMind ist ein Projekt der Lunova GmbH powered by KEEUNIT

Lunova GmbH

Ubellstraße 6
4020 Linz
Österreich
GF: Dr. Richard Eichenauer

Web

www.lunova.at
www.keeunit.com
www.chronomind.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und der KEEUNIT – Creating Digital Worlds, im folgenden Auftragnehmer genannt, geschlossen werden.
1.2 Abweichende Regelungen, nachträgliche Änderungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gültig.

2. Ansprechpartner

2.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer benennen jeweils einen Ansprechpartner mit Projektleitungsfunktion und -befugnissen. Die von diesen Ansprechpartnern abgegebenen Erklärungen sind verbindlich.
2.2 Darüber hinaus können für Teilbereiche weitere Ansprechpartner zu Klärung der im jeweiligen Tätigkeitsfeld auftretenden Fragen benannt werden.

3. Vertragsausführung / Mitwirkungspflicht

3.1 Zur Vertragsausführung kann sich der Auftragnehmer Tätigkeiten Dritter bedienen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wird hiervon nicht berührt.
3.2 Der Auftraggeber wird in erforderlicher Art und Weise an der Vertragsausführung mitwirken. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen und Materialien sind rechtzeitig, in dem Zweck entsprechender Form, Qualität und Umfang bereitzustellen.
3.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Aufforderung nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Zeit- und Kostenplan entsprechend dem Verzögerungszeitraum abzuändern. Dies betrifft auch Zeitverzögerungen aufgrund notwendiger Nachbearbeitung der Materialien durch den Auftragnehmer, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

4. Abnahme

4.1 Die Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn entweder die Arbeitsergebnisse abgenommen oder in Gebrauch genommen wurden. Die erfolgreich durchgeführte Abnahme ist vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
4.2 Die Leistungen gelten ebenfalls als erbracht, wenn der Auftraggeber der Bitte des Auftragnehmers nach Feststellung der Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von einer Woche nach dem Datum der Aufforderung hierzu nachgekommen ist.

5. Ausführungszeiten

5.1 Vertragliche Ausführungszeiten sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
5.2 Für Verzögerungen in der Auftragsabwicklung, die durch Verschulden des Auftraggebers (z.B. Nichtlieferung, Übergabe der Materialien in einem nicht standardmäßigen Text- oder Bildformat) oder durch umfangreiche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
5.3 Sollten sich Verzögerungen bei der Fertigstellung des Projektes durch Verschulden des Auftragnehmers ergeben, können hieraus keine finanziellen oder sonstigen Ersatz- oder Minderungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. In diesem Fall besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung zur Fertigstellung des Projektes innerhalb einer neu festzulegenden und angemessenen Frist.

6. Änderungen

6.1 Der Auftragnehmer trägt nach Möglichkeit etwaigen Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung.
6.2 Nachträglich erbrachte Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn sie Umfang oder Anzahl nach unerheblich sind. Als Änderung gilt jede Abweichung von erstellten Briefings, Projektbeschreibungen, Pflichtenheften sowie jede Erweiterung des vertraglich festgelegten Auftragsumfangs.
6.3 Der Auftragnehmer hat Änderungsverlangen unverzüglich zu prüfen und sofern notwendig ein Angebot zur Anpassung des Auftrags sowie des Terminplans zu erstellen. Widerspricht der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von sieben Tagen ab Datum des Angebots, so gilt dies als Zustimmung zur Vertragsänderung.

7. Rücktritt

Im Falle des Rücktritts oder sonstiger vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, Ersatz der damit zusammenhängenden Kosten sowie des anteiligen Gewinns.

8. Vergütung / Zahlungsbedingungen

8.1 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Vergütungen und Kosten verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
8.2 Für das Handling externer Dienstleister auf Wunsch des Kunden berechnet der Auftragnehmer den üblichen Agenturaufschlag von 15%.
8.3 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart sind Nebenkosten und Auslagen (z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten) zu erstatten.
8.4 Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.5 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur bei Vorliegen einer des Auftragnehmers anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt.
8.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Gewährleistung / Haftung

10.1 Im Gewährleistungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder nachzubessern oder sich mit Minderung einverstanden zu erklären. Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate und beginnt fünf Tage nach vollständiger Leistungserbringung, spätestens mit Abnahme.
10.2 Die Gewährleistung entfällt bei Abänderung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten.
10.3 Die Gewährleistungspflicht entfällt ebenfalls, wenn der Mangel auf Grund unterlassener oder fehlerhafter Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstanden ist. 10.4 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
10.5 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für etwaige Schadenersatzansprüche aus Verzug sowie generell für etwaige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
10.6 Im Falle eines begründeten Schadenersatzanspruchs haftet der Auftragnehmer nur für typischen und voraussehbaren Schaden. Die Haftung beschränkt sich auf den jeweiligen Auftragswert.

11. Vertraulichkeit

11.1 Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, während der Dauer und für fünf Jahre nach Beendigung des Vertrags die bei einem Auftrag erhaltenen technischen und wirtschaftlichen Informationen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen.
11.2 Ebenso ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vertragspartners Informationen und Kenntnisse über den Auftragszweck hinaus zu verwerten oder zu nutzen.

12. Gerichtsstand

12.1 Es wird die Geltung des österreichischen Rechts vereinbart.
12.2 Gerichtsstand ist Linz.

13. Wettbewerbsklausel

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Auftragnehmers wettbewerbswidrig abzuwerben und in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit vertraglich an sich zu binden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bestimmung, hat er an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von EURO 30.000,– zu zahlen. Bei Fortsetzung der vertraglichen Bindung gilt nach dem ersten Monat jeder weitere einzelne Monat als selbständige Tat, die weitere Vertragsstrafen von je EURO 10.000,– auslöst.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
14.2 Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Stand: April 2014